Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte als Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle ist neben anderen Aufgaben auch verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung in diesem Gebäude. Wir möchten Sie daher über die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes, die Hinweise und Regelungen des Behördenselbstschutzes und über die Hausordnung informieren.
Zu Ihren allgemeinen Arbeitspflichten gehört, sich über diese Vorschriften und Regelungen kundig zu machen und sie zu beachten.
Machen Sie sich daher im Besonderen mit den Ausführungen zum Brandschutz und zum Behördenselbstschutz mit den Hinweisen auf das richtige Verhalten in Notfällen und bei Evakuierungsmaßnahmen vertraut, denn bei falschen Reaktionen gefährden Sie nicht nur Ihre eigene Gesundheit und sogar Ihr Leben, sondern auch das Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente auch Informationen zur Sicherheit des Hauses enthalten und daher nicht an Hausfremde weitergegeben werden dürfen.