Umsetzung des DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ am ZI

Für die Umsetzung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) kooperiert das ZI mit der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).

Mit der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung wird die Ordnung der LMU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 17.11.2023 für das ZI als verbindlich anerkannt.

Das ZI nimmt Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens sehr ernst und wird diesen gemäß den in dieser Ordnung beschriebenen Verfahren nachgehen. Die dort festgelegten Regelungen setzen den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Fassung vom August 2019 um.

Die mit der Kooperationsvereinbarung anerkannten Regelungen sind für alle Personen, die am ZI wissenschaftlich oder wissenschaftsstützend tätig sind, rechtlich verbindlich.

Die einzuhaltenden Prinzipien nach dieser Ordnung werden auf der Internetpräsenz und im Intranet des ZI bekanntgegeben. Auf das Inkrafttreten dieser Ordnung am ZI wurden alle arbeitsrechtlich angestellten oder verbeamteten Personen zusätzlich durch E-Mail aufmerksam gemacht.

Anlagen:

Stand: 05/2025