Die Länder haben sich am 9. Dezember 2023 mit ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss mit folgendem Inhalt verständigt:
Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte werden zum 1. November 2024 einheitlich um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Ab 1. Februar 2025 werden die Tabellenentgelte zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung durch Sockelbetrag und prozentuale Erhöhung muss mindestens 340 Euro betragen.
Die Zulagen werden ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.
Inflationsausgleichszahlungen
Die Beschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1.800 Euro, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird; für die Monate Januar bis Oktober 2024 erfolgen Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro. Voraussetzung für die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1.800 Euro ist, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und in der Zeit vom 1. August 2023 bis 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen werden gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis im betreffenden Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Auszahlung der mtl. Zahlungen erfolgt mit dem Entgelt für den jeweiligen Bezugsmonat; die Auszahlung für die Monate Januar bis März 2024 erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen werden jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. Es handelt sich um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.
Studentisch Beschäftigte
Studentisch Beschäftigte erhalten ab SS 2024 mindestens ein Stundenentgelt von 13,25 Euro und ab dem SS 2025 mindestens 13,98 Euro. Die Mindestbefristungsdauer diesbezüglicher Arbeitsverhältnisse beträgt 1 Jahr; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Oktober 2025 vor. Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich in Bayern wurde von Finanzminister Albert Füracker zugesichert.