Gleichstellung im ZIKG

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern) Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung für die Beschäftigten … Weiterlesen

Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund e.V. ein Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst entwickelt:http://www.Mitarbeiterschutz-vor-Gewalt.bayern.de Teil dieses Gewaltschutzprogramms ist eine Rechtsschutzerweiterung durch das neue Angebot der gerichtlichen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen wegen einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Amtshandlung erlittenen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit aufgrund eines tätlichen rechtswidrigen … Weiterlesen