Nebentätigkeiten
Informationen zum Nebentätigkeitsrecht Zuständig für die Bearbeitung der Anzeigen und Genehmigungen von Nebentätigkeiten ist die Verwaltung. 1. TV-L-Beschäftigte Zeigen Sie Ihre Nebentätigkeiten bitte grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor deren Aufnahme schriftlich an. Verwenden Sie bitte das offizielle Anzeigeformular. Das ZI kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung … Weiterlesen