Notfallregelungen, Evakuierungsmaßnahmen und Behördenselbstschutz

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte als Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle ist neben anderen Aufgaben auch verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung in diesem Gebäude. Wir möchten Sie daher über die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes, die Hinweise und Regelungen des Behördenselbstschutzes und über die Hausordnung informieren. Zu Ihren allgemeinen Arbeitspflichten gehört, sich über diese Vorschriften und Regelungen kundig … Weiterlesen

Brandschutz

Die Brandschutzordnung beinhaltet die Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall.Neben der Hausverwaltung für die öffentlichen Verkehrsflächen und die Funktionsräume (Heizung usw.), dem Staatlichen Bauamt München 1 für die bauseitigen Maßnahmen achten die Dienststellenleiter der im Gebäude untergebrachten Behörden für ihre Bereiche auf die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen der Brandschutzordnung. Alle im Gebäude … Weiterlesen

Hausordnung

Zur Gewährleistung eines geordneten Gebäudebetriebs hat der Geschäftsführende Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte (grundbesitzverwaltende Dienststelle) gemäß des § 28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) eine Hausordnung für das Haus der Kulturinstitute (HKI) erlassen.