Gleichstellung im ZIKG
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern) Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung für die Beschäftigten … Weiterlesen