Bildschirmbrillen
Kostenerstattung für Bildschirmbrillen Der Arbeitgeber hat u. a. dafür zu sorgen, dass Tätigkeiten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. Außerdem hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese … Weiterlesen