Auslagenerstattungen
Verpflichtende Verwendung des Formulars „Auslagenerstattung“ Bitte beachten Sie, dass Auslagen nur dann erstattet werden können, wenn hierfür das offizielle Formular „Auslagenerstattung“ vollständig ausgefüllt verwendet wird. Erforderlich sind insbesondere folgende Angaben: Auch wenn einzelne Daten der Verwaltung bereits vorliegen, müssen diese bei jedem Antrag erneut angegeben werden. Begründende Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, amtliche Festsetzungen) sind … Weiterlesen