Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII, § 20 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) Zum Sicherheitsbeauftragten ist für das Zentralinstitut für Kunstgeschichte Herr Christian Bayerl bestellt. Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehören insbesondere: Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für das Zentralinstitut für Kunstgeschichte zuständig: Sicherheitsingenieure may + meuer gmbh Florian BlaschkoSicherheitsingenieur, may + meuer gmbhKoordinator nach BaustellVDipl.-Ing. (FH) BauingenieurTel.: 0176 45 … Weiterlesen