Arbeits- und Dienstjubiläum

Tarifbeschäftigte erhalten gemäß § 23 Abs. 2 TV-L ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeitvon 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro,von 50 Jahren in Höhe von 500 Euro.Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Im Rahmen des 25 und 40-jährigen Arbeitsjubiläums wird Beschäftigten unter Fortzahlung des Entgelts eine Arbeitsbefreiung von einem … Weiterlesen

Arbeits- und Dienstbefreiung

Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L). Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).