Mutterschutz

Die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung sollen den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleisten. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, vor der Geburt wie auch danach.

Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung.

Werdende Mütter genießen einen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Ein moderner Mutterschutz vereinigt verschiedene Zielsetzungen:

  • Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit es verantwortbar ist.
  • Die Regelungen des Mutterschutzes sorgen auch dafür, dass die schwangere Frau vor einer unberechtigten Kündigung geschützt wird.
  • Die Regelungen zum Mutterschutz sichern das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist.
  • Er soll insgesamt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen ergeben können, entgegenwirken.

Wann und wie teile ich wem meine Schwangerschaft mit?

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach einer Mitteilung gemäß MuSchG?

Was muss während der Schwangerschaft beachtet werden?

Beginn und Ende der Mutterschutzfrist

Welche Vergütung wird während des Mutterschutzes gezahlt?