Krankmeldung eines Kindes

Erkrankt das Kind von Tarifbeschäftigten, besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Krankengeld. Erkrankt das Kind eines Beamten kann Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.

Weitere Informationen:

Tarifbeschäftigte

Beamte