Kindergeld

Informationen zum Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (www.familienkasse.de).

Beendigung der Sonderzuständigkeit für die Kindergeldzahlung und Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit:
Bis 30.11.2022 ist noch die Landesfamilienkasse des LfF für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform wurde allen Familienkassen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit eingeräumt, ihre Zuständigkeit auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Von dieser Regelung macht auch der Freistaat Bayern Gebrauch.
Die Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld von der Landesfamilienkasse des Landesamts für Finanzen an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wird zum 01.12.2022 abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist das LfF keine Landesfamilienkasse mehr.

Die Auszahlung des Kindergeldes zusammen mit den Bezügen durch das LfF endet mit Ablauf des Monats November 2022. Ab Dezember 2022 erfolgt die Überweisung des Kindergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit auf das bisherige Konto.

Anträge stellen, Veränderungen mitteilen und Nachweise einreichen, können Sie ab Dezember 2022 online unter www.familienkasse.de.