JobBike Bayern

Zum 1. August 2023 startete das Dienstradleasing-Angebot JobBike Bayern für die Beschäftigten des Freistaats. Sie haben damit die Möglichkeit, ein JobBike zur dienstlichen wie privaten Nutzung auf Grundlage einer Entgeltumwandlung zu beziehen.
Berechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern Angebots sind zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich aktive Beamtinnen und Beamten, ab 01.11.2023 auch alle Tarifbeschäftigten, deren ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Beginn des Überlassungszeitraums vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert.

So funktioniert es:

Login: Melden Sie sich im Portal Mitarbeiterservice Bayern an und wählen Sie den Dienst „JobBike Bayern“. Dort können Sie sich ganz einfach registrieren.

JobBike aussuchen: Wählen Sie Ihr JobBike im Online-Bike-Shop oder im Fach-handel vor Ort aus und akzeptieren Sie das Angebot in der Plattform mit einem Klick.

Angebot prüfen: Das Angebot wird automatisch geprüft und innerhalb weniger Minuten akzeptiert. Der Händler wird im Anschluss automatisch informiert.

Losradeln: Sobald Ihr Fahrrad bereitsteht, können Sie es mit dem Abholcode und Ihrem Personalausweis abholen bzw. entgegennehmen.

Einige Hinweise:

  • Sie können aus allen straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Fahrrädern zwischen 750 € und 7.000 € wählen, also auch beispielsweise Pedelecs und Lastenräder.
  • Bestimmtes Zubehör kann mitgeleast werden.
  • Pro Beschäftigter bzw. pro Beschäftigtem kann ein Fahrrad bezogen werden.
  • Das JobBike kann auch privat genutzt werden.
  • Auch Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner, Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder der Beschäftigten, die im selben Haushalt leben, können das Fahrrad nutzen.
  • Die Bestellung und die damit verbundene Abwicklung sind ausschließlich online möglich.
  • Mit dem JobBike-Rechner können Sie sich online informieren und ausrechnen lassen, welche Ersparnis durch das JobBike Bayern Angebot entsteht.
  • Sie können Ihr JobBike im Online-Bike-Shop bestellen oder beim Händler vor Ort auswählen und online das Angebot annehmen, das für sie vom Händler vor Ort eingestellt wurde.
  • Während des Bestellvorgangs wird online im Hintergrund geprüft, ob alle Berechtigungen vorliegen (z. B. keine zeitlichen Einschränkungen).
  • Der Freistaat ist Leasingnehmer. Er schließt für jeden Beschäftigten einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Die Beschäftigten schließen mit dem Freistaat bei der Bestellung einen Überlassungsvertrag ab.
  • JobBike Bayern wird auf Grundlage einer Entgeltumwandlung angeboten. Für die Dauer der Nutzungsüberlassung werden die Bezüge der Beschäftigten um die Umwandlungsrate gemindert.
  • Die gesamte Rate (Umwandlungsrate) beinhaltet die Leasingrate für das JobBike einschließlich Zubehör, Versicherungsleistungen und ein Servicepaket für Inspektion und Verschleißteilreparaturen.
  • Die Leasingdauer beträgt 36 Monate.
  • Vertragsbeginn ist immer zum nächsten 1. des Folgemonats nach dem Erhalt des Jobbikes. Die Rate wird Ihnen dann 36 volle Monate berechnet. Im Übernahmemonat erhalten Sie das JobBike kostenfrei.
  • Der von den Beschäftigten zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung wird auf der Bezügemitteilung gesondert ausgewiesen (0,25 % des UVP pro Monat).
  • Nach Ende der Leasinglaufzeit kann der Dienstleister den jeweiligen Beschäftigten ein Angebot zum Erwerb des Fahrrads unterbreiten oder die Beschäftigten geben das Fahrrad an den Dienstleister zurück.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.jobbike-bayern.de