Hilfskräfte (Informationen zur Beschäftigung)

Die Personengruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte wurde mit Einführung des Bayerischen Hochulinnovationsgesetz (BayHIG) abgeschafft. Die Personengruppe der Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten ist davon nicht betroffen.

Bereits bestehende Verträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften bestehen bis zum vertraglich vereinbarten Beendigungszeitpunkt fort. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich.

Anträge auf Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit Beschäftigungsbeginn nach dem 15.03.2023 sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr möglich.

Wer kann als Hilfskraft arbeiten?

Vergütung

Die Vergütung für Hilfskräfte erfolgt nach einheitlichen Vergütungssätzen:

  • studentische Hilfskräfte (ohne Hochschulabschluss): 13,98 EUR
  • studentische Hilfskräfte (Bachelor Universität, Diplom/Bachelor FH/HAW): 15,41 EUR

Übersicht der Vergütungen entsprechend der Wochenarbeitszeit (ab 01.04.2025)

Die vertraglich festgesetzten Vergütungssätze erhöhen sich um die einmal jährlich gewährte Sonderzuwendung. Diese beträgt für studentische und sonstige wissenschaftliche Hilfskräfte 70% der monatlichen Vergütung und für wissenschaftliche Hilfskräfte 65% der monatlichen Vergütung.
Ausgezahlt wird die Sonderzuwendung grundsätzlich im November eines Jahres. Sollte der Hilfskraftvertrag bereits vorher enden, erfolgt die Auszahlung anteilig für den Vertragszeitraum im letzten Monat der Tätigkeit.

Wochenarbeitszeit

Urlaubsanspruch

Sozialversicherungspflicht

Einstellungsunterlagen

Krankmeldung

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / Kündigung

Stand: 04/2025