Zur Gewährleistung eines geordneten Gebäudebetriebs hat der Geschäftsführende Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte (grundbesitzverwaltende Dienststelle) gemäß des § 28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) eine Hausordnung für das Haus der Kulturinstitute (HKI) erlassen.
- Hausordnung (132 KB)
Hausordnung für das Haus der Kulturinstitute
Stand: 11.04.2016 - Hausordnung: Anlage Öffnungszeiten (301 KB)
Öffnungszeiten der Institute
Stand: 02/2022 - Informationen zur Hausordnung sowie dem Brand- und Behördenselbstschutz im HKI (1 MB)