Nebentätigkeiten

Informationen zum Nebentätigkeitsrecht Zuständig für die Bearbeitung der Anzeigen und Genehmigungen von Nebentätigkeiten ist die Verwaltung. 1. TV-L-Beschäftigte Zeigen Sie Ihre Nebentätigkeiten bitte grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor deren Aufnahme schriftlich an. Verwenden Sie bitte das offizielle Anzeigeformular. Das ZI kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung … Weiterlesen

Allgemeines zur Arbeitszeit

Dauer der Arbeitszeit Die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist geregelt Seit dem 01.08.2013 beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte 40 Stunden. Nach Inkrafttreten des TV-L zum 01.11.2006 beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die unter den Tarifvertrag fallenden Beschäftigten 40,1 Stunden (40 Std. 6 Min.). Ausnahmen: siehe unten stehende Tabelle. Ab 01.11.2023:Im Rahmen … Weiterlesen

Zeiterfassung / Arbeitszeitermittlung

Die Arbeitszeit wird an am Zentralinstitut für Kunstgeschichte durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem (Isgus ZEUS) ermittelt. Das Zeiterfassungsgerät ist im Eingangsbereich des Hauses an der Pforte installiert. In das Zeiterfassungssystem ist der ZEUS Webservice (Workflow) integriert, mit dem im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stehende Geschäftsprozesse (z. B. Abwesenheiten wie Urlaub, Gleitzeit und Dienstreisen sowie Buchungskorrekturen) abgewickelt … Weiterlesen

Befristete Arbeitsverhältnisse

Die für alle Arbeitsverhältnisse geltenden Regelungen über befristete Arbeitsverträge finden sich im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), Sondervorschriften für das wissenschaftliche Personal enthält das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) vom 12.04.2007. Der TV-L (§ 30, § 40 Nr. 8) verweist unter Verzicht auf umfassende Sonderregelungen, wie sie der BAT enthielt, weitgehend auf das TzBfG. … Weiterlesen

Bezügeangelegenheiten – Besoldung, Gehalt, Sonderzahlungen (Kontaktdaten LfF)

Die Bezügeabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen. Bei Rückfragen zu Ihrer Bezügeabrechnung wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung beim Landesamt für Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer letzten Bezügeabrechnung. Die Bezügeangelegenheiten der Arbeitnehmer werden von der Dienststelle Bayreuth bearbeitet. Landesamt für FinanzenDienststelle BayreuthBezügestelle ArbeitnehmerArbeitsgruppe 4216Postfach 10 02 6495402 Bayreuth Tel.: 0921 8004 01Fax: 0921 … Weiterlesen

Urlaub (Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub)

Rechtsgrundlagen Erholungsurlaub Zusatzurlaub Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) Wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) unter Wegfall der Bezüge bis zur Dauer von sechs Monaten gewährt werden. In besonders begründeten Fällen kann Sonderurlaub auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Sonderurlaub wird generell nicht auf die … Weiterlesen

Arbeits- und Dienstbefreiung

Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L). Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).