Mitarbeiterservice Bayern

Das Portal Mitarbeiterservice Bayern wurde vom Landesamt für Finanzen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entwickelt. Es stellt als Teil der Digitalisierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung digitale Antrags- und Auskunftsverfahren für alle Beschäftigten des Freistaates Bayern online bereit. So wird z. B. die Beantragung, Genehmigung und Abrechnung für Dienst- und Fortbildungsreisen über … Weiterlesen

Elternzeit

Die Elternzeit ist ein zentrales Instrument einer familienfreundlichen Beschäftigungspolitik. Mit den für Eltern bestehenden Möglichkeiten von Freistellungen und Teilzeitbeschäftigungen werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass Beschäftigte Beruf und Familie in bestmöglicher Weise in Einklang bringen können. Ausführlichere Erläuterungen zur Elternzeit und zum Eltern- bzw. Erziehungsgeld finden Sie z. B. auf der Seite des Zentrums Bayern Familie … Weiterlesen

Mutterschutz

Die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung sollen den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleisten. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, vor der Geburt wie auch danach. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Werdende Mütter genießen einen … Weiterlesen

Bezügeangelegenheiten – Besoldung, Gehalt, Sonderzahlungen (Kontaktdaten LfF)

Die Bezügeabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen. Bei Rückfragen zu Ihrer Bezügeabrechnung wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung beim Landesamt für Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer letzten Bezügeabrechnung. Die Bezügeangelegenheiten der Arbeitnehmer werden von der Dienststelle Bayreuth bearbeitet. Landesamt für FinanzenDienststelle BayreuthBezügestelle ArbeitnehmerArbeitsgruppe 4216Postfach 10 02 6495402 Bayreuth Tel.: 0921 8004 01Fax: 0921 … Weiterlesen

Urlaub (Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub)

Rechtsgrundlagen Erholungsurlaub Zusatzurlaub Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) Wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) unter Wegfall der Bezüge bis zur Dauer von sechs Monaten gewährt werden. In besonders begründeten Fällen kann Sonderurlaub auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Sonderurlaub wird generell nicht auf die … Weiterlesen

Arbeits- und Dienstbefreiung

Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L). Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).

Rente und Pensionierung

Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Die Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“ kann von interessierten Beamtinnen und Beamte unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06002015.htmoder beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Versorgung – an den Dienststellen München (Tel. 089/7624-01), Regensburg (Tel. 0941/5044-01) oder Ansbach (Tel. 0981/888-01) anfordern. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rentenbezug Wenn Sie auf Grund eines vorzeitigen Rentenbezugs kündigen oder … Weiterlesen