Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verschiedene Gründe können zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die wichtigsten sind Befristung, Auflösungsvertrag, Verminderte Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze und Kündigung.
Verschiedene Gründe können zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die wichtigsten sind Befristung, Auflösungsvertrag, Verminderte Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze und Kündigung.
Das Portal Mitarbeiterservice Bayern wurde vom Landesamt für Finanzen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entwickelt. Es stellt als Teil der Digitalisierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung digitale Antrags- und Auskunftsverfahren für alle Beschäftigten des Freistaates Bayern online bereit. So wird z. B. die Beantragung, Genehmigung und Abrechnung für Dienst- und Fortbildungsreisen über … Weiterlesen
Die Elternzeit ist ein zentrales Instrument einer familienfreundlichen Beschäftigungspolitik. Mit den für Eltern bestehenden Möglichkeiten von Freistellungen und Teilzeitbeschäftigungen werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass Beschäftigte Beruf und Familie in bestmöglicher Weise in Einklang bringen können. Ausführlichere Erläuterungen zur Elternzeit und zum Eltern- bzw. Erziehungsgeld finden Sie z. B. auf der Seite des Zentrums Bayern Familie … Weiterlesen
Die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung sollen den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleisten. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, vor der Geburt wie auch danach. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Werdende Mütter genießen einen … Weiterlesen
Bei der Pflege von Angehörigen gibt es folgende Möglichkeiten: Die gesetzlichen Vorgaben im Detail finden Sie im Pflegezeitgesetz bzw. im Familienpflegezeitgesetz. Weitere Informationen dazu stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen hier zur Verfügung: Wege zur Pflege.
Die Bezügeabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen. Bei Rückfragen zu Ihrer Bezügeabrechnung wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung beim Landesamt für Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer letzten Bezügeabrechnung. Die Bezügeangelegenheiten der Arbeitnehmer werden von der Dienststelle Bayreuth bearbeitet. Landesamt für FinanzenDienststelle BayreuthBezügestelle ArbeitnehmerArbeitsgruppe 4216Postfach 10 02 6495402 Bayreuth Tel.: 0921 8004 01Fax: 0921 … Weiterlesen
Rechtsgrundlagen Erholungsurlaub Zusatzurlaub Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) Wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) unter Wegfall der Bezüge bis zur Dauer von sechs Monaten gewährt werden. In besonders begründeten Fällen kann Sonderurlaub auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Sonderurlaub wird generell nicht auf die … Weiterlesen
Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L). Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).
Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Die Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“ kann von interessierten Beamtinnen und Beamte unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06002015.htmoder beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Versorgung – an den Dienststellen München (Tel. 089/7624-01), Regensburg (Tel. 0941/5044-01) oder Ansbach (Tel. 0981/888-01) anfordern. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rentenbezug Wenn Sie auf Grund eines vorzeitigen Rentenbezugs kündigen oder … Weiterlesen
Erkrankt das Kind von Tarifbeschäftigten, besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Krankengeld. Erkrankt das Kind eines Beamten kann Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Weitere Informationen: