Jobticket
Der Freistaat Bayern bietet seinen Beschäftigten im Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes MVV, der Deutschen Bahn, der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB) sowie des MERIDIAN-Netzes vergünstigte Jobtickets an. Stand: 10/2025
Der Freistaat Bayern bietet seinen Beschäftigten im Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes MVV, der Deutschen Bahn, der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB) sowie des MERIDIAN-Netzes vergünstigte Jobtickets an. Stand: 10/2025
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte oder studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte), die in einen anderen EU-Staat, sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz entsendet werden, müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen. Wird jemand auf Weisung des Arbeitgebers / Dienstherrn in die oben genannten Länder entsendet, besteht weiterhin … Weiterlesen
Vorlagen im Corporate Design für die Nutzung im Arbeitsalltag
Zur Gewährleistung eines geordneten Gebäudebetriebs hat der Geschäftsführende Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte (grundbesitzverwaltende Dienststelle) gemäß des § 28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) eine Hausordnung für das Haus der Kulturinstitute (HKI) erlassen.
Informationen zum Nebentätigkeitsrecht Zuständig für die Bearbeitung der Anzeigen und Genehmigungen von Nebentätigkeiten ist die Verwaltung. 1. TV-L-Beschäftigte Zeigen Sie Ihre Nebentätigkeiten bitte grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor deren Aufnahme schriftlich an. Verwenden Sie bitte das offizielle Anzeigeformular. Das ZI kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung … Weiterlesen
Zwischen dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte (ZI) und dem Personalrat wurde gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Art. 73 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) die nachfolgende Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geschlossen.
Dauer der Arbeitszeit Die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist geregelt Seit dem 01.08.2013 beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte 40 Stunden. Nach Inkrafttreten des TV-L zum 01.11.2006 beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die unter den Tarifvertrag fallenden Beschäftigten 40,1 Stunden (40 Std. 6 Min.). Ausnahmen: siehe unten stehende Tabelle. Ab 01.11.2023:Im Rahmen … Weiterlesen
Die Arbeitszeit wird an am Zentralinstitut für Kunstgeschichte durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem (Isgus ZEUS) ermittelt. Das Zeiterfassungsgerät ist im Eingangsbereich des Hauses an der Pforte installiert. In das Zeiterfassungssystem ist der ZEUS Webservice (Workflow) integriert, mit dem im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stehende Geschäftsprozesse (z. B. Abwesenheiten wie Urlaub, Gleitzeit und Dienstreisen sowie Buchungskorrekturen) abgewickelt … Weiterlesen
Die für alle Arbeitsverhältnisse geltenden Regelungen über befristete Arbeitsverträge finden sich im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), Sondervorschriften für das wissenschaftliche Personal enthält das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) vom 12.04.2007. Der TV-L (§ 30, § 40 Nr. 8) verweist unter Verzicht auf umfassende Sonderregelungen, wie sie der BAT enthielt, weitgehend auf das TzBfG. … Weiterlesen