Die Brandschutzordnung beinhaltet die Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall.
Neben der Hausverwaltung für die öffentlichen Verkehrsflächen und die Funktionsräume (Heizung usw.), dem Staatlichen Bauamt München 1 für die bauseitigen Maßnahmen achten die Dienststellenleiter der im Gebäude untergebrachten Behörden für ihre Bereiche auf die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen der Brandschutzordnung.
Alle im Gebäude beschäftigten Personen sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und die Vorschriften und Auflagen zu befolgen.
Die Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile (A, B und C). Sie regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Verhaltensregeln.
Teil A stellt einen Aushang dar, der Regeln für das Verhalten im Brandfall wiedergibt.
Teil B ist die schriftliche Ausarbeitung, die dazu dient, jeden Mitarbeiter zu schulen. Teil B sollte jedem Mitarbeiter bekannt sein.
Teil C stellt weiterführende Regelungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben ausführlich dar. Zu diesem Personenkreis gehören die zentralen und die örtlichen Brandschutzbeauftragten.
Brandschutzhelferinnen und -helfer:
| Name | Telefon | Zimmer |
|---|---|---|
| Christian Bayerl | 27 566 | 149 |
| Barbara Falterer | 27 568 | 114 |
| Suzi Makful | 27 673 | 148a |
| Doris Maurus | 27 561 | 148a |
| Martin Stahl | 27 581 | 121 |
| Rifat Zupljanin | 27 501 | E14 |