Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
Der Arbeitgeber hat u. a. dafür zu sorgen, dass Tätigkeiten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. Außerdem hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen.
Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Normale Sehhilfen sind zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit notwendig und genügen den Sehanforderungen des Alltags. Spezielle Sehhilfen sind an die besonderen Bedingungen und die individuellen Sehanforderungen der Bildschirmarbeit des Beschäftigten angepasst. Sie eignen sich nicht als Alltagsbrille. Bildschirmbrillen können mit Einstärken-, Mehrstärken- oder speziellen Bildschirmgleitsichtgläsern ausgestattet sein.
Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
(Bildschirmbrillenbekanntmachung – HBSBBek):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2034_6_F_14736
Ablauf des Antragsverfahren
- Antrag ausdrucken (Antrag auf Bildschirmarbeitsplatzbrille)
- Kopf ausfüllen.
- Verordnung der Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Augenarzt und Bestätigung des Augenarztes auf dem Antragsformular (bitte Kreuze richtig setzten) – (nur bei Erstantrag oder wenn der letzte Antrag länger als drei Jahre zurückliegt).
- Telefonische Kontaktaufnahme mit der Betriebsärztin.
- Antragsformular mit Kopie der Brillenverordnung an die Betriebsärztin senden.
- Mit der vom Augenarzt unterschriebenen Verordnung (nur bei Erstantrag) und dem vom der Betriebsärztin unterschriebenen Antrag kann nun eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in Auftrag gegeben werden.
- Brille und Antragsformular mit Unterschrift des Optikers abholen, Erklärung des Beschäftigten (Punkt 5 auf dem Antrag) unterschreiben.
- Antrag, Brillenverordnung und Rechnung mit Angabe der Bankverbindung in der Verwaltung einreichen.
Die Kosten für die augenärztliche Untersuchung und für die Beschaffung einer Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrensweise ist das als Anlage 1 beigefügte Antragsformular und die als Anlage 2 beigefügte Bescheinigung des Dienstherrn zu verwenden.
Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
- Vertragspreisliste
- Rahmenvertrag
- Liste der zugelassenen Augenoptiker (Stand: 12/2024)