Wir möchten Sie über die Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) informieren.
Der Gesetzgeber hat mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ein Instrument geschaffen, um nach längeren bzw. häufigeren Erkrankungen die Eingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Gesundheit zu stabilisieren oder zu verbessern und auf Sie individuell abgestimmte Maßnahmen zu finden, damit Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und Ihnen die Arbeitsausführung erleichtert wird.
Zur besseren Information über die Bedeutung, die Anwendung und den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements finden Sie hier die Informationsbroschüre zum BEM.
Wir würden uns freuen, wenn es mit Hilfe des BEMs vielleicht Ansätze geben könnte, mit denen Ihre Gesundheit unterstützt werden könnte.
Die Entscheidung von Ihnen bezüglich des Angebots über die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements steht Ihnen völlig frei und ist ohne Auswirkung auf das weitere Beschäftigungsverhältnis.
Hinweis: Das BEM ist nicht gleichzusetzen mit einer Wiedereingliederung. Die Wiedereingliederung kann aus einem BEM-Gespräch als Maßnahme vereinbart werden.