Urlaub (Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub)

Rechtsgrundlagen Erholungsurlaub Zusatzurlaub Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) Wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann Sonderurlaub (§ 13 UrlMV, § 28 TV-L) unter Wegfall der Bezüge bis zur Dauer von sechs Monaten gewährt werden. In besonders begründeten Fällen kann Sonderurlaub auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Sonderurlaub wird generell nicht auf die … Weiterlesen

Arbeits- und Dienstbefreiung

Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L). Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).

Gleichstellung im ZIKG

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern) Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung für die Beschäftigten … Weiterlesen

Rente und Pensionierung

Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Die Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“ kann von interessierten Beamtinnen und Beamte unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06002015.htmoder beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Versorgung – an den Dienststellen München (Tel. 089/7624-01), Regensburg (Tel. 0941/5044-01) oder Ansbach (Tel. 0981/888-01) anfordern. Die Auswirkungen unterschiedlicher Modelle von Freistellungen auf die spätere Beamtenversorgung können im Mitarbeiterportal unter … Weiterlesen

Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund e.V. ein Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst entwickelt:http://www.Mitarbeiterschutz-vor-Gewalt.bayern.de Teil dieses Gewaltschutzprogramms ist eine Rechtsschutzerweiterung durch das neue Angebot der gerichtlichen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen wegen einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Amtshandlung erlittenen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit aufgrund eines tätlichen rechtswidrigen … Weiterlesen

Arbeits- und Wegeunfälle

Als Beschäftigte des Freistaats Bayern sind Sie bei der Bayerischen Landesunfallkasse bei Arbeits- und Wegeunfällen unfallversichert.  Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung: 089 360 93-440 Bayerische Landesunfallkasse Mitgliedsnummer: 150100 Notfall-Telefonnummern Rettungsdienst München 112 Betriebsärztin, Dr. Brigitte SchoberDietrichsteinstr. 2681249 München 0160 128 81 31 Die nächstgelegenen Durchgangsärzte finden Sie hier: OrthoPlus MünchenProf. Dr. Stefan Hinterwimmer / Dr. Volker BraunsteinLenbachplatz 2a80333 München … Weiterlesen

Erster Arbeitstag

Willkommen am ZI.Zur ersten Orientierung finden Sie hier einige nützliche Hinweise für einen erfolgreichen Start. Hier finden Sie Tipps zur Einrichtung Ihres PC-Arbeitsplatzes: Weitere hilfreiche Links Drucken und Scannen Drucker einrichten Der Standarddrucker kann in den Einstellungen (Zahnradsymbol) unter Bluetooth und Geräte > Drucker und Scanner eingerichtet werden. Alternativ in der Suchleiste in der Taskleiste … Weiterlesen

Hilfskräfte (Informationen zur Beschäftigung)

Die Personengruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte wurde mit Einführung des Bayerischen Hochulinnovationsgesetz (BayHIG) abgeschafft. Die Personengruppe der Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten ist davon nicht betroffen. Bereits bestehende Verträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften bestehen bis zum vertraglich vereinbarten Beendigungszeitpunkt fort. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich. Anträge auf Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit Beschäftigungsbeginn nach dem 15.03.2023 … Weiterlesen