Zollangelegenheiten / EORI-Nummer
Dem ZI wurde von der Generalzolldirektion die EORI-Nummer DE354640164007617 zugeteilt. In allen (schriftlichen) Zollanmeldungen ist die vorgenannte EORI-Nummer anzugeben.
Dem ZI wurde von der Generalzolldirektion die EORI-Nummer DE354640164007617 zugeteilt. In allen (schriftlichen) Zollanmeldungen ist die vorgenannte EORI-Nummer anzugeben.
Freihandbestand Institutsbeschäftigte und Fellows sollen selbständig ihre aus dem Freihandmagazin entnommenen Bücher in ihrem Benutzerkonto im kubikat verbuchen:>> Anleitung Selbstausleihverbuchung für ZI-Angehörige und Fellows des ZI Bei der Selbstausleihverbuchung wird automatisch ein Vertreterzettel erstellt, der vom Bibliothekspersonal im Freihandmagazin an der zutreffenden Regalstelle eingestellt wird. Die Rückgabe erfolgt auf einem entsprechend gekennzeichneten Bücherwagen im Bibliothekseingangsraum. … Weiterlesen
Informationen zum Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (www.familienkasse.de). Beendigung der Sonderzuständigkeit für die Kindergeldzahlung und Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit:Bis 30.11.2022 ist noch die Landesfamilienkasse des LfF für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform wurde allen Familienkassen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit … Weiterlesen
Arbeitnehmer Krankmeldung Ist ein Mitarbeiter krank geworden, ist dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich; bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland schnellstmöglich mitzuteilen. Dies gilt auch im Urlaub, sofern eine Gutschrift der Urlaubstage erfolgen soll. Die Arbeitsunfähigkeit wird von der Verwaltung an das Landesamt für Finanzen gemeldet, selbst dann, wenn die Krankheit nur einen Tag … Weiterlesen
Die Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen erfolgt am ZI online über das Mitarbeiterportal Bayern (www.mitarbeiterportal.bayern.de). Dabei ist es unerheblich, ob im Zusammenhang mit der Reise Kosten abgerechnet werden sollen oder eine vollständige Erstattung durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie bei Auslandsdienstreisen die Notwendigkeit einer sog. Entsende- bzw. A1-Bescheinigung. Erst im Nachgang zur Genehmigung über das Mitarbeiterportal … Weiterlesen
Der Freistaat Bayern bietet seinen Beschäftigten im Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes MVV, der Deutschen Bahn, der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB) sowie des MERIDIAN-Netzes vergünstigte Jobtickets an. Stand: 10/2025
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte oder studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte), die in einen anderen EU-Staat, sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz entsendet werden, müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen. Wird jemand auf Weisung des Arbeitgebers / Dienstherrn in die oben genannten Länder entsendet, besteht weiterhin … Weiterlesen
Vorlagen im Corporate Design für die Nutzung im Arbeitsalltag
Zur Gewährleistung eines geordneten Gebäudebetriebs hat der Geschäftsführende Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte (grundbesitzverwaltende Dienststelle) gemäß des § 28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) eine Hausordnung für das Haus der Kulturinstitute (HKI) erlassen.
Informationen zum Nebentätigkeitsrecht Zuständig für die Bearbeitung der Anzeigen und Genehmigungen von Nebentätigkeiten ist die Verwaltung. 1. TV-L-Beschäftigte Zeigen Sie Ihre Nebentätigkeiten bitte grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor deren Aufnahme schriftlich an. Verwenden Sie bitte das offizielle Anzeigeformular. Das ZI kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung … Weiterlesen