Auslagenerstattungen

Verpflichtende Verwendung des Formulars „Auslagenerstattung“

Bitte beachten Sie, dass Auslagen nur dann erstattet werden können, wenn hierfür das offizielle Formular „Auslagenerstattung“ vollständig ausgefüllt verwendet wird.

Erforderlich sind insbesondere folgende Angaben:

  • Grund und Verwendungszweck der Auslage
  • Datum und Betrag
  • eigene Anschrift und Bankverbindung

Auch wenn einzelne Daten der Verwaltung bereits vorliegen, müssen diese bei jedem Antrag erneut angegeben werden.

Begründende Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, amtliche Festsetzungen) sind dem Formular beizufügen. Soweit Zweck oder Anlass der Zahlung daraus nicht vollständig hervorgehen, sind diese im Formular eindeutig zu beschreiben.

Hinweis: Bitte verzichten Sie – soweit möglich – auf private Auslagen. Das ZI kann bei vielen Handelspartnern und Webshops auf Rechnung, notfalls auch über die dienstliche Kreditkarte, Bestellungen tätigen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vorab an die Verwaltung.