Arbeits- und Dienstjubiläum

Tarifbeschäftigte erhalten gemäß § 23 Abs. 2 TV-L ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit
von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro,
von 50 Jahren in Höhe von 500 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.

Im Rahmen des 25 und 40-jährigen Arbeitsjubiläums wird Beschäftigten unter Fortzahlung des Entgelts eine Arbeitsbefreiung von einem Arbeitstag gewährt (§ 29 Abs. 1 Buchst. d TV-L). Anlässlich des 50-jährigen Arbeitsjubiläums kann Beschäftigten unter Fortzahlung des Entgelts eine Arbeitsbefreiung von einem Arbeitstag gem. § 29 Abs. 3 Satz 1 TV-L gewährt werden.

Bei einer 25-, 40-, 45-, 50-, 55- oder 60-jährigen Dienstzeit im öffentlichen Dienst, kann eine Ehrenurkunde durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausgestellt werden.
Die Urkunde wird durch den Leiter der Dienststelle, bei welcher die oder der Beschäftigte tätig ist, oder durch einen von ihm bestimmten Vertreter überreicht.

Beamtinnen und Beamte erhalten gemäß den Regelungen der Jubiläumszuwendungsverordnung bei Vollendung einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde.

Die Jubiläumszuwendung beträgt bei einer Dienstzeit
von 25 Jahren: 300 Euro,
von 40 Jahren: 400 Euro,
von 50 Jahren: 500 Euro.

Zusätzlich kann eine Dienstbefreiung im Umfang von zwei Arbeitstagen unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn gewährt werden.

Die Gewährung der Jubiläumszuwendung erfolgt im Rahmen der Bezügezahlung durch das Landesamt für Finanzen. Für die Aushändigung der Dankurkunde ist das ZI zuständig.