Arbeits- und Dienstbefreiung

Die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern ist tarifrechtlich geregelt (z. B. § 29 TV-L).

Die Dienstbefreiung für Beamte ist geregelt im § 10 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).

Arbeits- oder Dienstbefreiung aus persönlichen Anlässen

Arbeitsbefreiung aus anderen Anlässen