Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund e.V. ein Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst entwickelt:
http://www.Mitarbeiterschutz-vor-Gewalt.bayern.de
Teil dieses Gewaltschutzprogramms ist eine Rechtsschutzerweiterung durch das neue Angebot der gerichtlichen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen wegen einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Amtshandlung erlittenen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit aufgrund eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, soweit das Landesamt für Finanzen (LfF) ohnehin aufgrund desselben Ereignisses wegen gesetzlich auf den Dienstherrn/Arbeitgeber übergegangener Schadensersatzansprüche gerichtlich gegen die Schädigerin bzw. den Schädiger vorgeht.
Die zur Inanspruchnahme der Rechtsschutzerweiterungen erforderlichen Antragsunterlagen bzw. Formblätter wurden in das Formularcenter des LfF eingestellt.